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Klangwerkstatt wieder in Normalbetrieb

Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, sind seit 25.April alle Corona-Einschränkungen an der TU Graz aufgehoben worden.
Das bedeutet für die Klangwerkstatt:

  • keine 2,5G-Regel
  • kein Contact-Tracing
  • keine Belegungseinschränkung
  • kein Mindestabstand
  • keine FFP2-Maskenpflicht
  • Einschulungen ohne Einschränkungen
  • Hygieneregeln sind nur mehr Empfehlung

Wir freuen uns sehr mit euch endlich wieder in den Normalbetrieb zu starten!

Öffnung der Klangwerkstatt

Es ist endlich soweit, die Klangwerkstatt ist seit 1.März (beinahe) wieder in Normalbetrieb! Der Ampelstatus Gelb der TU Graz bedeutet folgendes für die Klangwerkstatt:

  • Die Hygieneregeln gelten weiterhin, bitte befolgt sie!
  • Alle Personen müssen die bekannte 2,5G-Regel erfüllen (geipmpft, genesen, PCR getestet mit einer Gültigkeit von 72 Stunden). Wir werden das stichprobenartig kontrollieren.
  • Im Aufenthaltsraum liegt ein QR-Code zum Contact-Tracing auf, bitte unbedingt eintragen!
  • Die Klangwerkstatt darf von maximal 14 Personen gleichzeitig genutzt werden. Daher bitte pro Einzelraumbuchung maximal 7 Personen.
  • Haltet den Mindestabstand immer ein (1m).
  • Auf allen öffentlichen Flächen im Gebäude (Gang, Stiegenhaus, …) gilt FFP2-Maskenpflicht.
  • Plant bitte vorher und nachher genug Zeit zum Lüften ein. Zwischen Aufenthaltsraum und Aufnahmeraum funktioniert auch Querlüften gut.
  • Feiern und langes “Nachbesprechen” sind nicht erlaubt.
  • Bitte bucht euch nicht tagelang am Stück ein, es wollen alle wieder in die Klangwerkstatt 😉

Die Buchung funktioniert wie gewohnt über Skedda. Bei Fragen könnt ihr euch natürlich jederzeit melden!

Wir freuen uns euch wieder willkommen zu heißen,
euer Klangwerkstatt-Team