Wie vielleicht einige schon mitbekommen haben, sind seit 25.April alle Corona-Einschränkungen an der TU Graz aufgehoben worden.
Das bedeutet für die Klangwerkstatt:

  • keine 2,5G-Regel
  • kein Contact-Tracing
  • keine Belegungseinschränkung
  • kein Mindestabstand
  • keine FFP2-Maskenpflicht
  • Einschulungen ohne Einschränkungen
  • Hygieneregeln sind nur mehr Empfehlung

Wir freuen uns sehr mit euch endlich wieder in den Normalbetrieb zu starten!