Liebe Studierende,

vom Lockdown und den neuen, verschärften Regeln der TU Graz ist auch die Klangwerkstatt betroffen. Aber gerade jetzt werden die Räumlichkeiten und Equipment umso dringender von Studierenden benötigt. In der Klangwerkstatt gilt daher ab Montag folgendes:

  • Nur mehr Einzelpersonen dürfen die Klangwerkstatt nutzen, keine Band- und Gruppenproben mehr;
  • Im Lockdown darf nur für best. Gründe die eigene Wohnung verlassen werden, darunter “Arbeit und Ausbildung”. Deshalb die dringende Empfehlung, dass die KW nur mehr für studienrelevante Tätigkeiten genutzt wird (z.B. Üben für Instrumentalunterricht, Aufnahmeanalyse, Gehörschulung, …).
  • Weiterhin gilt die 2,5G-Regelung der TU Graz (Geimpft, Genesen, oder gültiger PCR-Test).
  • Die Anwesenheitsliste für Contact-Tracing ist beim Betreten und Verlassen unbedingt auszufüllen (liegt wie bisher im Gang auf).
  • FFP2 Maskenpflicht gilt auf allen öffentlichen Flächen (Gang, Stiegenhaus).
  • Einschulungen werden vorerst ausgesetzt.

Vielen Dank für euer Verständnis, bei Fragen könnt ihr euch natürlich jederzeit bei uns melden unter kw-betreuer@htugraz.at oder auf Discord.